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LOGO GERMANIA SPIELAUTOMATEN

AGB

Verantwortliche Stelle im Sinne der AGB:

LOGO GERMANIA SPIELAUTOMATEN

Amboss Automaten NRW
Kölnstrasse 56
53111 Bonn
Tel. 0228 - 180 31 023
Fax. 0228 - 180 31 024
mobil: 0172 - 424 60 79E-Mail: atasoy@amboss-automaten.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der GermaniaSpielautomaten GmbH (nachfolgend „Aufsteller“ genannt) und den Vertragspartnern (nachfolgend „Betreiber“ genannt), die die Dienstleistungen des Aufstellers in Anspruch nehmen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Vertragsgegenstand

Der Aufsteller stellt dem Betreiber Spielautomaten zur Verfügung und übernimmt die Aufstellung, Installation, Wartung sowie regelmäßige Überprüfung der Geräte. Der Betreiber stellt die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung und sorgt für den reibungslosen Betrieb der Geräte.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Aufsteller und dem Betreiber kommt zustande, sobald beide Parteien ein schriftliches oder elektronisches Vertragsangebot bestätigen. Der Vertrag kann in Schriftform, per E-Mail oder durch elektronische Bestätigung auf der Website abgeschlossen werden.

4. Rechte und Pflichten des Aufstellers

  • Bereitstellung der Automaten: Der Aufsteller stellt die vertraglich vereinbarten Spielautomaten zur Verfügung.

  • Installation und Wartung: Der Aufsteller übernimmt die Installation und die regelmäßige Wartung der Spielautomaten. Reparaturen und technische Störungen werden durch den Aufsteller zeitnah behoben.

  • Technische Sicherheit: Der Aufsteller gewährleistet, dass die Automaten den geltenden technischen Standards und gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

  • Jugendschutz: Der Aufsteller ist verpflichtet, nur Automaten aufzustellen, die den Anforderungen des Jugendschutzgesetzes entsprechen und den Zugang für Minderjährige verhindern.

5. Rechte und Pflichten des Betreibers

  • Bereitstellung der Aufstellfläche: Der Betreiber stellt die vereinbarte Fläche in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung und sorgt für die Stromversorgung der Spielautomaten.

  • Betriebszeiten: Der Betreiber sorgt dafür, dass die Automaten während der vereinbarten Betriebszeiten zugänglich sind.

  • Pflege der Automaten: Der Betreiber verpflichtet sich, die Automaten sachgerecht zu behandeln und bei Schäden oder technischen Problemen unverzüglich den Aufsteller zu informieren.

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Der Betreiber ist dafür verantwortlich, die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf den Betrieb der Automaten, insbesondere den Jugendschutz, zu beachten.

6. Umsatzbeteiligung und Abrechnung

  • Verteilung der Einnahmen: Die Einnahmen der Spielautomaten werden zwischen dem Aufsteller und dem Betreiber nach dem vertraglich vereinbarten Umsatzbeteiligungsmodell aufgeteilt.

  • Transparente Abrechnung: Der Aufsteller sorgt für eine monatliche und nachvollziehbare Abrechnung der Einnahmen, die dem Betreiber zur Verfügung gestellt wird.

  • Zahlungsweise: Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Betreiber erhält seinen Anteil an den Einnahmen spätestens am 15. des Folgemonats.

7. Laufzeit und Kündigung

  • Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart und beträgt in der Regel mindestens 12 Monate.

  • Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

  • Außerordentliche Kündigung: Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Parteien gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

    • Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften,

    • schwerwiegender Verletzung der Vertragspflichten.

8. Haftung

  • Haftung des Aufstellers: Der Aufsteller haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Automaten oder unsachgemäße Wartung entstehen. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

  • Haftung des Betreibers: Der Betreiber haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Automaten oder vorsätzliches Fehlverhalten seiner Mitarbeiter oder Kunden entstehen.

9. Datenschutz

Der Aufsteller verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Personenbezogene Daten des Betreibers werden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und Abrechnung gespeichert und verarbeitet.

10. Sonstiges

  • Änderungen der AGB: Der Aufsteller behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Betreiber rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Betreiber den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

  • Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Aufstellers zuständig, sofern der Betreiber Kaufmann ist.

11. Schlussbestimmungen

  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  • Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von GermaniaSpielautomaten

Verantwortliche Stelle im Sinne der AGB:

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Amboss Automaten NRW
Kölnstrasse 56
53111 Bonn
Tel. 0228 - 180 31 023
Fax. 0228 - 180 31 024
mobil: 0172 - 424 60 79
E-Mail: atasoy@amboss-automaten.de

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen der GermaniaSpielautomaten GmbH (nachfolgend „Aufsteller“ genannt) und den Vertragspartnern (nachfolgend „Betreiber“ genannt), die die Dienstleistungen des Aufstellers in Anspruch nehmen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

2. Vertragsgegenstand

Der Aufsteller stellt dem Betreiber Spielautomaten zur Verfügung und übernimmt die Aufstellung, Installation, Wartung sowie regelmäßige Überprüfung der Geräte. Der Betreiber stellt die notwendigen Räumlichkeiten zur Verfügung und sorgt für den reibungslosen Betrieb der Geräte.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen dem Aufsteller und dem Betreiber kommt zustande, sobald beide Parteien ein schriftliches oder elektronisches Vertragsangebot bestätigen. Der Vertrag kann in Schriftform, per E-Mail oder durch elektronische Bestätigung auf der Website abgeschlossen werden.

4. Rechte und Pflichten des Aufstellers

  • Bereitstellung der Automaten: Der Aufsteller stellt die vertraglich vereinbarten Spielautomaten zur Verfügung.

  • Installation und Wartung: Der Aufsteller übernimmt die Installation und die regelmäßige Wartung der Spielautomaten. Reparaturen und technische Störungen werden durch den Aufsteller zeitnah behoben.

  • Technische Sicherheit: Der Aufsteller gewährleistet, dass die Automaten den geltenden technischen Standards und gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

  • Jugendschutz: Der Aufsteller ist verpflichtet, nur Automaten aufzustellen, die den Anforderungen des Jugendschutzgesetzes entsprechen und den Zugang für Minderjährige verhindern.

5. Rechte und Pflichten des Betreibers

  • Bereitstellung der Aufstellfläche: Der Betreiber stellt die vereinbarte Fläche in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung und sorgt für die Stromversorgung der Spielautomaten.

  • Betriebszeiten: Der Betreiber sorgt dafür, dass die Automaten während der vereinbarten Betriebszeiten zugänglich sind.

  • Pflege der Automaten: Der Betreiber verpflichtet sich, die Automaten sachgerecht zu behandeln und bei Schäden oder technischen Problemen unverzüglich den Aufsteller zu informieren.

  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Der Betreiber ist dafür verantwortlich, die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf den Betrieb der Automaten, insbesondere den Jugendschutz, zu beachten.

6. Umsatzbeteiligung und Abrechnung

  • Verteilung der Einnahmen: Die Einnahmen der Spielautomaten werden zwischen dem Aufsteller und dem Betreiber nach dem vertraglich vereinbarten Umsatzbeteiligungsmodell aufgeteilt.

  • Transparente Abrechnung: Der Aufsteller sorgt für eine monatliche und nachvollziehbare Abrechnung der Einnahmen, die dem Betreiber zur Verfügung gestellt wird.

  • Zahlungsweise: Die Abrechnung erfolgt monatlich. Der Betreiber erhält seinen Anteil an den Einnahmen spätestens am 15. des Folgemonats.

7. Laufzeit und Kündigung

  • Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart und beträgt in der Regel mindestens 12 Monate.

  • Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.

  • Außerordentliche Kündigung: Der Vertrag kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von beiden Parteien gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

    • Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften,

    • schwerwiegender Verletzung der Vertragspflichten.

8. Haftung

  • Haftung des Aufstellers: Der Aufsteller haftet für Schäden, die durch fehlerhafte Automaten oder unsachgemäße Wartung entstehen. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

  • Haftung des Betreibers: Der Betreiber haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Automaten oder vorsätzliches Fehlverhalten seiner Mitarbeiter oder Kunden entstehen.

9. Datenschutz

Der Aufsteller verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten. Personenbezogene Daten des Betreibers werden ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung und Abrechnung gespeichert und verarbeitet.

10. Sonstiges

  • Änderungen der AGB: Der Aufsteller behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Betreiber rechtzeitig in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Betreiber den Änderungen nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen.

  • Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Aufstellers zuständig, sofern der Betreiber Kaufmann ist.

11. Schlussbestimmungen

  • Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

  • Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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